ART ACT- AGB Film

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Fish Blowing Bubbles GmbH (FBB)

§ 1 Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten ausschließlich. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende AGB von Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Allgemeine Leistungshinweise 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht schriftlich eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Ein Vertrag kommt nur durch schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags durch FBB zustande oder dadurch, dass wir beauftragte Leistungen tatsächlich erbringen. Das Gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags.

2.2 Unsere Angebote und Preise schließen Material, Liefer- und Versandkosten nicht ein. Datenträger, Bänder, Verpackung, Versandkosten, Reisekosten etc. gehen zu Lasten des Kunden und sind zusätzlich zu den vereinbarten Preisen zu entrichten. Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden.

2.3 Für die Berechnung der geschuldeten Vergütung gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, unsere am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich ab Werk und zzgl. MwSt. Dasselbe gilt für Zusatzleistungen oder Änderungen der Lieferfristen, die nicht in einem vorherigen verbindlichen Angebot/Auftragsbestätigung vorgesehen waren.

2.4 Im Falle eines verbindlich zugesicherten Angebots ist der angegebene Preis nur insoweit verbindlich, wie sich nach Auftragsbestätigung keine Erweiterungen der Leistungen ergeben, die FBB nicht zu vertreten hat. Entsprechen das gelieferte und zu bearbeitende Material oder andere zuvor vom Kunden übermittelte Informationen nicht den zunächst vorausgesetzten Gegebenheiten, werden zusätzlich erbrachte Leistungen gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

2.5 FBB ist berechtigt, für Zusatzleistungen und/oder Auftragsänderungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Wird diese Vorauszahlung nicht erbracht, ist FBB berechtigt, die Fortsetzung der Auftragsarbeiten bis zur vollständigen Bezahlung der Vorauszahlung zu verweigern oder vom Vertrag unter Abrechnung der bereits erbrachten Teilleistungen zurückzutreten.

2.6 FBB ist berechtigt, zur Ausführung von Kundenaufträgen Subunternehmen einzuschalten.

2.7 Die Prüfung und Begutachtung der FBB zur Bearbeitung übergebenen Film-, Video- und Tonmaterialien ist nicht Teil unserer Leistungsverpflichtung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Auskünfte über die fotografische Beschaffenheit sind auch dann nicht verbindlich, wenn sie aufgrund der Herstellung und Besichtigung von Musterkopien erfolgen.

2.8 Der Kunde verpflichtet sich zur Lieferung sämtlicher für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Ausgangsmaterialien und aller begleitenden Unterlagen, übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt uns von etwa erhobenen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde versichert durch die Auftragserteilung, dass er zur Erteilung des Auftrags und zur Vornahme aller damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und Verfügungen befugt ist.

2.9 Der Kunde ist verpflichtet, für den vollen Versicherungsschutz der an FBB übergebenen Gegenstände zu sorgen, ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Sicherheits- oder Zweitmaterial zur Verfügung zu halten, unverzüglich Änderungen der Anschrift, der Firma und der Rechteinhaber mitzuteilen, und Dritte Rechteinhaber über diese AGB zu informieren bzw. deren Einverständnis zu holen.

2.10 Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern mit zu zahlenden Beträgen aus weiteren oder laufenden Aufträgen verrechnet.

2.11 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FBB anerkannt sind.

2.12 Der Umfang der Lieferung umfasst ausschließlich die fertigen, vom Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen. Alle von FBB im Zusammenhang mit der Bearbeitung hergestellten 3-D-Modelle, Scripts, Shader, Software, Know-how, Titelvorlagen, Titelnegative sowie alle für die Bearbeitung notwendigen sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum von FBB, unabhängig von der Vergütung der Leistung.

§ 3 VFX Leistungen 3.1 Abnahmen im Bereich VFX: Die festgelegten Parameter bei Auftragsvergabe bilden die Grundlage für die Abnahmekriterien. Änderungen der vereinbarten Parameter gelten ggf. als CHANGE ORDER. Die Arbeit des VFX-Departments wird in mehreren Zwischenschritten abgenommen. Die Abnahmeschritte sind: Pre-Vis Abnahme, Post-Vis Abnahmen, finale Shotabnahme und Zwischenabnahmen durch „Schulterblicke“. Abnahmen sind für beide Parteien verbindlich. Nachträgliche Änderungen gelten als CHANGE ORDER. Abnahmen müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung erfolgen, ansonsten gilt der Arbeitsschritt als abgenommen.

3.2 Change Orders: Der Kunde kann Änderungswünsche äußern, die im Rahmen des vereinbarten Budgets und Zeitplans zulässig sind. Änderungswünsche, die abweichen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Shot Deletions: Eine Reduzierung des Budgets ist grundsätzlich nicht ohne schriftliche Zustimmung von FBB möglich. Die Streichung einzelner Shots führt nicht zu einer Reduktion des Budgets. Eine Verrechnung von SHOT DELETIONS mit CHANGE ORDERS ist möglich.

§ 4 Vermietung von Räumlichkeiten und anderen Sachen 4.1 Der Kunde hat sich bei Übernahme der Mietsache von deren Vollständigkeit und äußerer Beschaffenheit zu überzeugen und uns unverzüglich über Beschädigungen oder Beeinträchtigungen zu informieren.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Sachen pfleglich zu behandeln und sach- und ordnungsgemäß zu versichern. Das Recht zur Untervermietung ist ausgeschlossen.

4.3 Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anforderung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

4.4 Art, Dauer und Umfang der Überlassung ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder den Leistungsbelegen.

4.5 Vermietete Räume sind mit Beendigung der Benutzung in gleichem Zustand zurückzugeben. Der Kunde trägt die Kosten für notwendige Abbau- und Aufräumarbeiten sowie für Müll- und Schuttbeseitigung.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Termine einzuhalten. Ein Anspruch auf die weitere Überlassung der Räumlichkeiten besteht nicht, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.7 Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht für überlassene Räume oder Sachen. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften und sicherheitstechnischen Regeln einzuhalten. FBB übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Kunde in die gemieteten Räume eingebracht hat.

4.8 FBB stellt dem Kunden auf eigene Gefahr einen Internetzugang zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für Schäden durch Viren oder sonstige Schädigungen.

4.9 Für fest gebuchte Termine, die innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung abgesagt oder storniert werden, wird eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.

§ 5 Film Video- und Technische Leistungen 5.1 FBB ist berechtigt, alle zur Bearbeitung der Aufträge erforderlichen Markierungen und Nachbesserungen an den Negativen und Positiven vorzunehmen.

5.2 Bei Farbkopien und Tonaufzeichnungen erfolgt die Abstimmung nach dem Ermessen des zuständigen Technikers.

5.3 Werden auf unseren Apparaturen Bild- und/oder Tonaufnahmen überspielt oder verarbeitet, die ursprünglich nicht auf unseren Apparaturen aufgenommen wurden, übernehmen wir lediglich die Verpflichtung zur fachmännischen Umspielung.

5.4 Sind Abmischungen von Mehrkanalaufzeichnungen ohne Anwesenheit des Kunden oder eines benannten Mitarbeiters vorzunehmen, übernimmt FBB nur die Verpflichtung zur technisch einwandfreien Durchführung.

5.5 Die Lieferverpflichtung bezieht sich auf das von uns gestaltete Material in der jeweiligen Abbildung. Weitere technische Daten sind nicht Bestandteil des Materials.

§ 6 Aufbewahrung von Filmen und anderen Datenträgern Die Aufbewahrung uns übergebener Materialien erfolgt für die Dauer des Erstbearbeitungsauftrags unentgeltlich. Eine weitergehende Aufbewahrung ist nicht Teil unserer Leistungsverpflichtung, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart.

6.1 Die Aufbewahrung erfolgt in Lagern, die nicht zur Langzeitarchivierung geeignet sind. Eine getrennte Aufbewahrung von originalen und Zweitmaterialien erfolgt nicht.

6.2 Lagergebühren werden monatlich berechnet. Sonderarbeiten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

6.3 Wir sind berechtigt, das eingelagerte Material an den Inhaber einer Empfangsbestätigung auszuhändigen oder die Aushändigung von einem Berechtigungsnachweis abhängig zu machen.

6.4 Wir sind berechtigt, das Material nach vorheriger Ankündigung zu versenden oder anderweitig zu hinterlegen, zu versteigern, zu verkaufen oder zu vernichten.

6.5 Materialien werden ohne Nachprüfung des Zustandes übernommen.

§ 7 Zahlungsverzug des Kunden 7.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

7.2 Kommt der Kunde in Verzug, ist FBB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

7.3 Gerät der Kunde länger als 30 Tage in Verzug oder wird ein Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen und Lieferungen zurückzubehalten.

§ 8 Lieferzeit und Lieferhindernisse 8.1 Unsere Angaben zu Liefer- oder Fertigstellungsterminen sind unverbindliche Schätzungen. Eine Frist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.

8.2 Nachträglich gewünschte Änderungen verlängern die Frist entsprechend.

8.3 Bei höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

8.4 Bei Leistungsverhinderungen von mehr als 3 Monaten sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.5 Im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung ist FBB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.6 FBB ist zur Lieferung und Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt/Rechtevorbehalt 9.1 FBB behält sich das Eigentum an den hergestellten, bearbeiteten und/oder gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung vor.

9.2 Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur nach unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt.

9.3 Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der gelieferten Materialien zustehenden Forderungen an FBB ab.

9.4 Der Kunde ist zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

9.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen.

9.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt im Namen und Auftrag für uns.

9.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware abzuholen.

9.8 FBB ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen zu verwerten.

9.9 Die Rechteübertragung erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Vergütung der bei FBB in Auftrag gegebenen Leistungen.

§ 10 Referenznutzung/Nennung 10.1 Bei Film- und Fernsehproduktionen, bei denen FBB Dienstleistungen erbracht hat, ist im Titelvorspann oder Nachspann anzugeben: Beschreibung der erbrachten Leistung – FBB (Studios/Images/München) GmbH. Alle Teammitglieder erhalten eine Nennung im Vor- oder Abspann.

10.2 Der Kunde räumt FBB das Recht ein, Kopien der bearbeiteten Filmsequenzen zu erstellen und nach Erstausstrahlung zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, die bearbeiteten Shots auf einem Showreel zu präsentieren.

§ 11 Gefahrübergang 11.1 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware/Materialien auf den Kunden über.

11.2 Beim Versendungskauf geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald FBB die Ware/Materialien an den Spediteur übergeben hat.

§ 12 Gewährleistung 12.1 Die Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und ähnlichen öffentlichen Anpreisungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

12.2 FBB ist zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung wird uns eine angemessene Frist eingeräumt.

12.3 FBB kann die Nacherfüllung verweigern, wenn die Kosten unverhältnismäßig sind.

12.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.

12.5 Nimmt der Kunde eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, stehen ihm die Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

12.6 Die Mängelhaftung erlischt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von FBB selbst Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt.

12.7 Nimmt der Kunde FBB unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, hat er uns die entstehenden Kosten zu ersetzen.

12.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von FBB nicht.

§ 13 Untersuchungs- und Rügepflicht 13.1 Der Kunde hat das gelieferte Material unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt 14 Tage.

13.2 Die Gewährleistungsrechte entfallen, wenn der Kunde den Obliegenheiten nicht nachkommt.

13.3 Das gerügte Material ist frachtfrei an FBB zurückzusenden.

§ 14 Haftung und Haftungsbeschränkungen 14.1 Gegenüber Unternehmen sind gewährleistungsbedingte Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, FBB haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

14.2 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, FBB haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

14.3 Die Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.

14.4 Bei Rücktritt vom Vertrag besteht kein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung.

14.5 Für Verzögerungsschäden haftet FBB bei leichter Fahrlässigkeit nur bis zu 5% der vereinbarten Vergütung.

14.6 Die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen entfällt, wenn unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist.

14.7 Für die Vermietung von Räumlichkeiten gelten ergänzend die Bestimmungen gem. § 4.1 h.

§ 15 Verjährung 15.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.

15.2 Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme der Leistung.

§ 16 Schlussbestimmungen 16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

16.2 Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den gewünschten wirtschaftlichen Zweck erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.

16.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

16.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München oder der Sitz des Beklagten.

Kontaktinformationen: Fish Blowing Bubbles GmbH
Ridlerstrasse 31 B
80339 München
Germany
Februar 2018

Filmproduktion & Animation München | Fish Blowing Bubbles

 

4o